AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON NAVASTUDIOS
für Film, Video, Foto und Contentproduktionen

NavaStudios
Inhaber: Rubén Trejo Navarro
Monzinger Straße 65
55566 Bad Sobernheim
E-Mail: info@navastudios.de
Website: navastudios.de

NavaStudios, Inhaber Rubén Trejo Navarro, wird nachfolgend „NavaStudios“ genannt. Die Kundin oder der Kunde wird nachfolgend einheitlich als „Auftraggeber“ bezeichnet.

  1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen NavaStudios, Inhaber Rubén Trejo Navarro, und seinen Auftraggebern über Filmproduktionen, Videoproduktionen, Fotoproduktionen, Contentproduktionen sowie damit verbundene kreative, organisatorische und technische Leistungen.

1.2 Zum Leistungsangebot gehören insbesondere Imagefilme, Werbefilme, Recruitingvideos, Social-Media-Content, Eventvideos, Hochzeitsfilme, Musikvideos, Produktvideos, Fotoproduktionen, Drohnenaufnahmen, Livestreams, Animation und Motion Design, Konzeption und Drehbuch, Schnitt und Postproduktion, Color Grading sowie Sounddesign. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen über Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Zahlungsplan, Korrekturschleifen, Lieferformate und Nutzungsrechte.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn NavaStudios ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.6 Die Darstellung von Leistungen, Preisen, Projekten und Arbeitsbeispielen auf navastudios.de oder in sozialen Netzwerken stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Über navastudios.de werden keine Verträge unmittelbar abgeschlossen. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung zustande.

1.7 Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte.

  1. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote von NavaStudios können innerhalb der darin angegebenen Frist angenommen werden. Ist keine Annahmefrist angegeben, beträgt sie in der Regel 14 Kalendertage ab Zugang des Angebots.

2.2 Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, eigenhändiger Unterschrift, digitaler Signatur oder durch eine eindeutige persönliche Erklärung erfolgen.

2.3 Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als neues Angebot des Auftraggebers. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn NavaStudios die Änderungen ausdrücklich annimmt.

2.4 Mündliche und telefonische Nebenabreden sollen zu Beweiszwecken in Textform bestätigt werden. Der Vorrang tatsächlich getroffener individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

2.5 Telefonate, Videokonferenzen und sonstige Gespräche werden nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet.

2.6 NavaStudios ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags geeignete freie Mitarbeiter, Produktionspartner, Sprecher, Darsteller, Studios, Technikdienstleister und sonstige Subunternehmer einzusetzen. NavaStudios bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erbringung der eigenen Leistungen verantwortlich.

  1. LEISTUNGSUMFANG UND KREATIVE UMSETZUNG

3.1 Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind das angenommene Angebot und die darin enthaltene Leistungsbeschreibung. Nur ausdrücklich aufgeführte Leistungen, Formate, Fassungen, Drehtage und Produktionsphasen sind Bestandteil des vereinbarten Projektpreises.

3.2 NavaStudios erbringt kreative Leistungen auf Grundlage des Briefings, der vereinbarten Zielsetzung, freigegebener Konzepte und der fachlichen sowie gestalterischen Erfahrung von NavaStudios. Soweit keine konkrete Umsetzung verbindlich vereinbart wurde, besteht ein angemessener kreativer und technischer Gestaltungsspielraum.

3.3 Vor Vertragsschluss gezeigte Arbeitsbeispiele und Referenzproduktionen dienen zur Beschreibung einer allgemeinen Stilrichtung. Sie begründen keinen Anspruch auf eine in allen Einzelheiten identische Gestaltung.

3.4 NavaStudios schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder kommunikativen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Aufrufen, Umsatzsteigerung, Zahl von Bewerbungen, Conversion Rate oder sonstige Reaktion des Publikums garantiert.

3.5 Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen, Marken, Produkten, Musik, Einwilligungen oder Kampagnen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. NavaStudios erbringt keine Rechtsberatung.

3.6 Zusätzliche Leistungen wie Untertitel, Übersetzungen, Audiodeskriptionen, weitere Sprachversionen, Hochkantfassungen, Kurzfassungen, Trailer, Teaser, alternative Schnitte oder plattformspezifische Formate sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.7 Bei Livestreams hängt die Leistung unter anderem von der am Veranstaltungsort verfügbaren Stromversorgung, Internetverbindung und technischen Infrastruktur ab. Soweit diese vom Auftraggeber bereitzustellen sind, trägt er die Verantwortung für deren rechtzeitige und ausreichende Verfügbarkeit.

  1. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

4.1 Der Auftraggeber stellt NavaStudios alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Logos, Gestaltungsrichtlinien, Texte, Namen, Produktinformationen, Bilder, Videos, Musik, Grafiken, Ansprechpartner, Produkte, Requisiten, Drehorte, Zugangsberechtigungen, Genehmigungen und Einwilligungen.

4.2 Der Auftraggeber benennt nach Möglichkeit eine zentrale Kontaktperson, die berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen. NavaStudios darf Erklärungen und Freigaben dieser Kontaktperson als verbindlich behandeln.

4.3 Der Auftraggeber prüft ihm vorgelegte Entwürfe, Texte und Fassungen sorgfältig. Dies gilt insbesondere für Namen, Schreibweisen, Kontaktdaten, Preise, Produktangaben, Unternehmensbezeichnungen, Marken, Logos und rechtlich oder tatsächlich relevante Aussagen. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich die Richtigkeit der von ihm geprüften Inhalte.

4.4 Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Verfügbarkeit der von ihm bereitzustellenden Personen, Produkte, Requisiten, Räume, Fahrzeuge, Maschinen und Drehorte verantwortlich.

4.5 Finden Aufnahmen in Räumen oder auf Grundstücken statt, die der Auftraggeber bereitstellt oder vorgibt, stellt der Auftraggeber sicher, dass der Zutritt zulässig und rechtzeitig möglich ist, erforderliche Zustimmungen vorliegen, die Flächen sicher genutzt werden können, besondere Sicherheitsvorschriften rechtzeitig mitgeteilt werden und die vereinbarte Infrastruktur vorhanden ist.

4.6 Verzögert sich das Projekt aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit. NavaStudios ist nicht verpflichtet, ursprünglich vorgesehene Produktionskapazitäten unbegrenzt freizuhalten.

4.7 NavaStudios ist berechtigt, den durch eine vom Auftraggeber verursachte Verzögerung entstehenden zusätzlichen Aufwand und nachweisbare Mehrkosten gesondert abzurechnen.

4.8 NavaStudios kann dem Auftraggeber für eine notwendige Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist setzen. Erfolgt die Mitwirkung auch innerhalb dieser Frist nicht, gelten die gesetzlichen Regelungen.

  1. PRODUKTIONSTERMINE UND LEISTUNGSFRISTEN

5.1 Produktions-, Dreh-, Übergabe- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Unverbindliche Terminangaben stellen lediglich eine voraussichtliche Projektplanung dar.

5.2 Vereinbarte Leistungsfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist, alle erforderlichen Materialien vorliegen, notwendige Freigaben erteilt wurden und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen erfolgt sind.

5.3 Kann NavaStudios einen verbindlichen Termin nicht einhalten, wird NavaStudios den Auftraggeber über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informieren.

5.4 NavaStudios haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Umständen, die NavaStudios nicht zu vertreten hat. Hierzu können insbesondere ungeeignete oder gefährliche Wetterbedingungen, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Reisebehinderungen, kurzfristige Erkrankung unverzichtbarer Produktionspersonen, nicht vorhersehbare technische Ausfälle trotz ordnungsgemäßer Wartung, Strom- oder Netzausfälle, Streiks und sonstige Fälle höherer Gewalt gehören.

5.5 NavaStudios wird sich in solchen Fällen um eine zumutbare Ersatzlösung oder einen Ersatztermin bemühen. Kann die Leistung dauerhaft nicht erbracht werden, bestimmen sich die Rechte der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.6 Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare, projektbezogen angefallene Fremdkosten bleiben zu vergüten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  1. WETTERABHÄNGIGE PRODUKTIONEN UND DROHNENAUFNAHMEN

6.1 Wetterabhängige Außenaufnahmen werden nur durchgeführt, wenn die Bedingungen aus fachlicher und sicherheitsbezogener Sicht vertretbar sind.

6.2 Muss ein Dreh aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen verschoben oder abgebrochen werden, ohne dass NavaStudios oder der Auftraggeber dies zu vertreten hat, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab.

6.3 Bereits angefallene und nicht stornierbare Fremdkosten sowie notwendige zusätzliche Produktionskosten und zusätzlicher Arbeitsaufwand können dem Auftraggeber berechnet werden. NavaStudios informiert den Auftraggeber vor der Entstehung wesentlicher zusätzlicher Kosten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

6.4 Drohnenaufnahmen stehen insbesondere unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen, zulässiger Flugbedingungen, bestehender Flugbeschränkungen sowie erforderlicher behördlicher und privatrechtlicher Genehmigungen.

6.5 Kann ein Drohnenflug aus rechtlichen, wetterbedingten oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht durchgeführt werden, ohne dass NavaStudios dies zu vertreten hat, stellt dies keinen Mangel der übrigen Produktion dar.

  1. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

7.2 NavaStudios wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise angegeben.

7.3 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung nach Vertragsschluss und vor Projektbeginn als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 50 Prozent werden nach Übergabe und, soweit eine Abnahme vorgesehen ist, nach Abnahme der vereinbarten Endfassung fällig.

7.4 Zahlungen können entsprechend der Rechnung oder Vereinbarung per Überweisung, PayPal oder in bar erfolgen.

7.5 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

7.6 NavaStudios ist nicht verpflichtet, mit kostenpflichtigen Produktionsleistungen oder der Beauftragung externer Dienstleister zu beginnen, bevor eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.

7.7 Fremdkosten, insbesondere für Darsteller, Sprecher, Studios, Technik, Musik, Stockmaterial, Reise, Übernachtung, Genehmigungen und sonstige externe Leistungen, sind vor ihrer Beauftragung vollständig zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

7.8 Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Lizenz-, Studio-, Technik-, Casting-, Motiv- und sonstige Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Projektpreis enthalten sind. Bei Verbrauchern werden zusätzliche Kosten nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss oder vor ihrer Beauftragung transparent mitgeteilt und vereinbart wurden.

7.9 Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung mit 75 Euro pro Stunde oder, bei vereinbarter Buchung eines vollständigen Arbeits- oder Produktionstags, mit 600 Euro pro Tag vergütet. Welches Abrechnungsmodell gilt, wird vor Ausführung der Zusatzleistung festgelegt.

7.10 Bei Zahlungsverzug stehen NavaStudios die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche zu.

7.11 NavaStudios kann nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Hierdurch verursachte Verzögerungen gehen nicht zulasten von NavaStudios.

7.12 Die vereinbarten Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der für das jeweilige Werk geschuldeten Vergütung eingeräumt.

  1. ÄNDERUNGSWÜNSCHE UND KORREKTURSCHLEIFEN

8.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind je ausdrücklich vereinbarter Projektphase bis zu zwei angemessene Korrekturschleifen enthalten. Dies kann insbesondere Konzept oder Treatment, Drehbuch, Storyboard, Rohschnitt, Feinschnitt, Musik und Sounddesign, Color Grading, Animationen und visuelle Effekte betreffen.

8.2 Eine Korrekturschleife umfasst eine vollständig zusammengefasste Rückmeldung des Auftraggebers zu der jeweils vorgelegten Fassung. Zeitlich getrennte, nachträglich ergänzte oder widersprüchliche Rückmeldungen verschiedener Personen können als mehrere Korrekturschleifen behandelt werden.

8.3 Im Projektpreis enthaltene Korrekturen müssen sich innerhalb des ursprünglichen Briefings, der vereinbarten Konzeption und des vereinbarten Produktionsumfangs bewegen.

8.4 Nicht als enthaltene Korrekturen gelten insbesondere die Entwicklung eines neuen Konzepts, eine grundlegende Änderung der freigegebenen Stilrichtung, Änderungen bereits freigegebener Projektphasen, nachträgliche Änderungen von Texten, Produkten oder Aussagen, zusätzliche Dreh- oder Aufnahmetage, Nachdrehs aufgrund geänderter Kundenwünsche, zusätzliche Formate oder Sprachfassungen, der Austausch bereits lizenzierter Musik auf Kundenwunsch und Änderungen aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers.

8.5 Zusätzliche Änderungen werden nach Maßgabe von Ziffer 7.9 vergütet. NavaStudios informiert den Auftraggeber vor Beginn über die voraussichtlich entstehenden Zusatzkosten, soweit sich diese sinnvoll abschätzen lassen.

8.6 Von NavaStudios zu vertretende technische oder inhaltliche Fehler werden ohne zusätzliche Vergütung korrigiert.

  1. VERSCHIEBUNG, ABSAGE UND KÜNDIGUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

9.1 Eine gewünschte Verschiebung oder Absage eines vereinbarten Produktions- oder Drehtermins ist NavaStudios unverzüglich in Textform mitzuteilen.

9.2 Ein Anspruch auf eine kostenfreie Verschiebung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, NavaStudios die Ursache zu vertreten hat oder sich ein entsprechender Anspruch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

9.3 Wird ein fest reservierter Produktions- oder Drehtermin aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund abgesagt oder verschoben, ohne dass ein gesetzlicher Widerruf vorliegt, kann NavaStudios als pauschalierten Ersatz für die Terminreservierung und den typischerweise entstehenden Ausfall folgende Beträge verlangen, jeweils bezogen auf die für den betroffenen Termin vereinbarte Vergütung:

9.3 a) mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin: 20 Prozent,

9.3 b) 15 bis 30 Kalendertage vor dem Termin: 40 Prozent,

9.3 c) 8 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 60 Prozent,

9.3 d) weniger als 8 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 80 Prozent.

9.4 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass NavaStudios kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. NavaStudios bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

9.5 Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind. Eine doppelte Berechnung findet nicht statt.

9.6 Soweit der Auftraggeber den gesamten Vertrag kündigt und der Vertrag werkvertraglichen Charakter hat, gelten die gesetzlichen Kündigungsfolgen. NavaStudios kann insbesondere die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen. Nach dieser Ziffer verlangte Stornopauschalen werden auf einen weitergehenden Vergütungsanspruch angerechnet.

9.7 Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern sowie das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

  1. ÜBERGABE UND ABNAHME

10.1 Die Übergabe erfolgt in den im Angebot vereinbarten Dateiformaten und über den vereinbarten Übertragungsweg. Die Bereitstellung kann insbesondere über einen Downloadlink, einen Cloudspeicher, eine Plattform oder einen Datenträger erfolgen.

10.2 Soweit die Leistung ein abnahmefähiges Werk darstellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

10.3 Der Auftraggeber soll das zur Abnahme bereitgestellte Werk innerhalb von zehn Werktagen prüfen und entweder die Abnahme erklären oder die Abnahme unter konkreter Benennung mindestens eines Mangels verweigern. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Prüfungsfrist nicht eingeschränkt.

10.4 NavaStudios kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Reagiert der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen über die Abnahmefiktion. Gegenüber Verbrauchern setzt die Abnahmefiktion zusätzlich voraus, dass NavaStudios zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Rechtsfolge hinweist.

10.5 Die vorbehaltlose Veröffentlichung oder bestimmungsgemäße Nutzung der Endfassung kann als Hinweis auf eine Abnahme gewertet werden. Die gesetzlichen Rechte wegen tatsächlich bestehender Mängel bleiben unberührt.

10.6 Rein subjektive Abweichungen vom persönlichen Geschmack stellen keinen Mangel dar, wenn die Leistung dem vereinbarten Briefing, der freigegebenen Konzeption und den vereinbarten technischen Anforderungen entspricht.

  1. MÄNGELRECHTE

11.1 Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

11.2 NavaStudios ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

11.3 Kein von NavaStudios zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, vom Auftraggeber freigegebene Inhalte, vom Auftraggeber bereitgestelltes mangelhaftes Material, eine nachträgliche Bearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte, eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks, spätere Änderungen von Plattformen, Codecs oder technischen Standards oder technisch übliche Darstellungsunterschiede zwischen verschiedenen Bildschirmen und Endgeräten verursacht wurde.

11.4 Änderungswünsche, die nicht auf einer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit beruhen, stellen keine Mängel dar.

11.5 Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

  1. MATERIALIEN, PERSONEN UND RECHTE DRITTER

12.1 Stellt der Auftraggeber NavaStudios Texte, Fotos, Videos, Musik, Grafiken, Marken, Logos oder sonstige Inhalte zur Verfügung, versichert er, dass er zu der vereinbarten Verwendung berechtigt ist und erforderliche Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen.

12.2 Der Auftraggeber ist insbesondere für die erforderlichen Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Designrechte, Eigentümerzustimmungen und wettbewerbsrechtlichen Berechtigungen an den von ihm bereitgestellten oder verbindlich vorgegebenen Inhalten verantwortlich.

12.3 Werden Mitarbeiter, Kunden, Familienangehörige, Gäste, Darsteller oder andere Personen auf Veranlassung des Auftraggebers eingesetzt, sorgt der Auftraggeber für die erforderlichen Einwilligungen und Nutzungsfreigaben, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass NavaStudios diese Aufgabe übernimmt.

12.4 Der Auftraggeber sorgt für erforderliche Drehgenehmigungen und Zustimmungen für von ihm vorgegebene Drehorte, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich NavaStudios übertragen wurde.

12.5 Wird NavaStudios aufgrund einer vertragsgemäßen Verwendung von vom Auftraggeber bereitgestellten oder verbindlich vorgegebenen Inhalten von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber NavaStudios von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat. NavaStudios wird den Auftraggeber über eine entsprechende Inanspruchnahme informieren und ihm die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.

  1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

13.1 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von NavaStudios erstellten Leistungen verbleiben bei NavaStudios beziehungsweise den jeweils beteiligten Urhebern und Rechteinhabern.

13.2 Der Auftraggeber erhält die im Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Art, Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Medien, Bearbeitungsrechte und eine mögliche Weitergabe sollen im jeweiligen Angebot festgelegt werden.

13.3 Fehlt eine ausdrückliche Beschreibung des Nutzungsumfangs, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem Umfang, der zur Erreichung des erkennbaren Vertragszwecks erforderlich ist.

13.4 Unternehmer erhalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenswebsite, eigene organische Social-Media-Kanäle, interne Unternehmenskommunikation, Präsentationen, Messen, Veranstaltungen sowie die eigene Presse und Öffentlichkeitsarbeit.

13.5 Bezahlte Werbung, insbesondere Social Ads, Displaywerbung, Fernsehwerbung, Kinowerbung, Außenwerbung und sonstige Media-Kampagnen, ist nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

13.6 Verbraucher erhalten bei privaten Produktionen ein einfaches Nutzungsrecht für private, nicht gewerbliche Zwecke. Die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen ist umfasst, soweit dies dem Vertragszweck entspricht und die Rechte an verwendeter Musik, Stockmaterial oder sonstigen Drittinhalten eine solche Veröffentlichung zulassen.

13.7 Die Weitergabe der Endfassung an verbundene Unternehmen, Agenturen, Plattformbetreiber, Druckereien oder sonstige technische Dienstleister ist zulässig, soweit sie ausschließlich der vertragsgemäßen Nutzung für den Auftraggeber dient. Eine eigenständige Verwertung oder Unterlizenzierung durch den Dritten ist nicht gestattet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

13.8 Inhaltliche Bearbeitungen, Kürzungen, Umgestaltungen oder die Verwendung in einem wesentlich anderen Zusammenhang sind nur zulässig, wenn dies im Angebot oder nachträglich ausdrücklich vereinbart wurde. Rein technische Vervielfältigungen, Komprimierungen oder Formatumwandlungen ohne inhaltliche Veränderung gelten nicht als Bearbeitung.

13.9 Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der für das jeweilige Werk geschuldeten Vergütung eingeräumt. Bis dahin dürfen Vorschau- und Prüfversionen ausschließlich zur internen Prüfung verwendet werden.

13.10 Für Musik, Stockmaterial, Schriften, Archivmaterial, Vorlagen und andere Inhalte Dritter gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. NavaStudios kann keine weitergehenden Rechte übertragen, als NavaStudios selbst besitzt.

13.11 Eine Erweiterung des Nutzungsumfangs, eine neue Kampagne, eine weitere Sprachversion oder eine Nutzung in zusätzlichen Medien kann weitere Lizenz- und Produktionskosten verursachen.

  1. ROHMATERIAL UND OFFENE PROJEKTDATEIEN

14.1 Die Übergabe von Rohmaterial, nicht verwendeten Aufnahmen und offenen Projektdateien ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14.2 Hierzu gehören insbesondere Kamera-Rohaufnahmen, nicht verwendete Takes, Schnittprojekte, Audio- und Mischprojekte, Color-Grading-Projekte, Animationsprojekte und offene Dateien der eingesetzten Bearbeitungssoftware.

14.3 Rohmaterial und offene Projektdateien werden grundsätzlich nur gegen gesonderte Vergütung und auf Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung über den Nutzungsumfang herausgegeben.

14.4 Rohmaterial kann Bestandteile enthalten, für die keine eigenständigen oder weitergehenden Nutzungsrechte bestehen. NavaStudios darf solche Bestandteile von einer Übergabe ausnehmen.

14.5 Die Übergabe von Rohmaterial oder Projektdateien überträgt nicht automatisch Eigentums-, Urheber- oder weitergehende Nutzungsrechte.

  1. EIGENWERBUNG UND REFERENZNUTZUNG

15.1 Bei Produktionen für Unternehmer ist NavaStudios berechtigt, fertiggestellte und bereits veröffentlichte Arbeitsergebnisse sowie den Namen, die Marke und das Logo des Auftraggebers als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht vor Vertragsschluss oder aus einem später entstehenden berechtigten Grund in Textform widerspricht.

15.2 Die Referenznutzung kann insbesondere auf navastudios.de, in sozialen Netzwerken, in Showreels, Präsentationen, Angebotsunterlagen, auf Messen und in Branchenveröffentlichungen erfolgen.

15.3 Die Referenznutzung erfolgt grundsätzlich erst nach der erstmaligen Veröffentlichung durch den Auftraggeber oder nach dessen vorheriger Freigabe. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.

15.4 NavaStudios nutzt nur solche Bestandteile als Referenz, für die die erforderlichen Rechte vorliegen. Soweit Rechte an Personen, Musik, Drehorten, Marken oder sonstigen Bestandteilen nur für die Nutzung durch den Auftraggeber eingeräumt wurden, ist die Referenznutzung ausgeschlossen oder gesondert zu vereinbaren.

15.5 Bei Hochzeiten, Geburtstagen, privaten Events und sonstigen privaten Produktionen erfolgt jede Verwendung zu Referenz oder Werbezwecken ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Auftraggeber und, soweit erforderlich, weiterer abgebildeter Personen.

  1. AUFBEWAHRUNG UND DATENSICHERUNG

16.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übergebenen Enddateien nach Erhalt selbstständig und dauerhaft zu sichern.

16.2 NavaStudios ist nach Abschluss des Projekts nicht zur dauerhaften Aufbewahrung von Rohmaterial, Projektdateien oder Enddateien verpflichtet.

16.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, darf NavaStudios Produktions- und Projektdateien sechs Monate nach vollständiger Übergabe und Abnahme löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

16.4 Eine spätere Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung kann nicht garantiert werden. Ist eine Wiederherstellung möglich, darf NavaStudios den entstehenden Aufwand gesondert berechnen.

16.5 Eine längerfristige Archivierung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein.

  1. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

17.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende vertrauliche Informationen geheim. Nicht vertraulich sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten mitgeteilt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.

17.2 NavaStudios verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Dokumentation erforderlich ist. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von NavaStudios.

17.3 Soweit NavaStudios personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

17.4 Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Aufnahme und Veröffentlichung von Personen ist diejenige Partei verantwortlich, die über Zweck und Mittel der jeweiligen Verarbeitung entscheidet. Die konkreten Verantwortlichkeiten werden erforderlichenfalls projektbezogen vereinbart.

  1. HAFTUNG

18.1 NavaStudios haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

18.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NavaStudios nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

18.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NavaStudios.

18.5 NavaStudios haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen externer Plattformen, Cloudspeicher, sozialer Netzwerke, Streamingdienste, Übertragungsdienste, Internetprovider oder Lizenzanbieter, soweit NavaStudios diese nicht zu vertreten hat.

18.6 NavaStudios haftet nicht für die Sperrung, Löschung oder eingeschränkte Ausspielung eines Inhalts durch eine Plattform, sofern dies nicht auf einer von NavaStudios zu vertretenden Vertragsverletzung beruht.

18.7 Bei einem Verlust von Daten richtet sich die Haftung nach den vorstehenden Regelungen. Nach Übergabe der Enddateien ist der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Datensicherung verantwortlich.

  1. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

19.1 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und keine gesetzliche Ausnahme greift.

19.2 NavaStudios stellt dem Verbraucher in diesem Fall vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.

19.3 Soll NavaStudios bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen. Die entsprechende Erklärung wird gesondert eingeholt und nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt.

19.4 Widerruft der Verbraucher nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, kann NavaStudios unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen.

19.5 Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Hierfür sind insbesondere die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und die Bestätigung der Kenntnis über den möglichen Verlust des Widerrufsrechts erforderlich.

  1. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

20.1 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von NavaStudios mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

20.2 Die vorstehende Beschränkung gilt nicht, wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

20.3 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

21.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bad Sobernheim Gerichtsstand, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

21.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.

21.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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© 2019 - 2026 NavaStudios | Alle Rechte vorbehalten

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